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Finanzlexikon: nachgelagerte-besteuerung

nachgelagerte-besteuerung

Nachgelagerte Besteuerung
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Das Prinzip der Nachgelagerten Besteuerung besagt, dass Einkünfte aus Renten dann besteuert werden, wenn die Renten ausgezahlt werden, während die Beiträge, die gezahlt werden, um die Rentenansprüche zu erwerben, weitgehend oder ganz steuerfrei bleiben. Nach dem aktuell noch geltenden Einkommensteuer-Gesetz in Deutschland sind Renten nur mit dem sogenannten Ertragsanteil zu versteuern, während die Pensionen von Beamten der Einkommensteuer unterliegen. Diese Praxis war durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden, weil damit Arbeitnehmer und Beamte ungleich behandelt werden. Daher ist die Bundesregierung gezwungen, die Gesetzgebung zu ändern, wenn nicht auch Beamtenpensionen steuerfrei werden sollen.

Mit dem laufenden Verfahren zur Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes wird angestrebt, daß von 2005 an die nachgelagerte Besteuerung schrittweise eingeführt wird. Zunächst soll die Hälfte der Rente versteuert werden. Das entspricht dem Anteil, den die Arbeitgeber zur Rentenversicherung beitragen, auf den der Arbeitnehmer also keine Steuer zu zahlen hatte. Die tatsächliche Steuerbelastung wird aber von der Rentenhöhe abhängen, da Alterfreibeträge eingeführt werden sollen. Im Gegenzug wird ein Teil der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von der Steuer freigestellt. Von 2005 an wird der Anteil der Renteneinkommen, die versteuert werden müssen und der Anteil der Versicherungsbeiträge, die steuerfrei bleiben, sukzessive erhöht. Bis 2040 sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung völlig steuerfrei, während Renten vollständig der Steuerpflicht unterliegen.

Im Zusammenhang mit diesem Gesetzesvorhaben sollte auch die Steuerbegünstigung anderer Wege der Altersvorsorge wie der Lebensversicherung gestrichen werden, um das gesamte Steueraufkommen zu erhöhen. Am 26. Mai 2004 erzielten Regierung und Opposition in einem Vermittlungsverfahren Einigkeit dahingehend, dass Erträge aus Lebensversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen nur zur Hälfte versteuert werden müssen. Am 11. Juni 2004 verabschiedete der Bundesrat das Alterseinkünftegesetz, das damit zum 1. Januar 2005 in Kraft tritt.

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